Haus am See - Inobhutnahmegruppe UMA

Haus am See -
Inobhutnahmegruppe
UMA

Inobhutnahme- und Clearinggruppe für minderjährige, unbegleitete Geflüchtete ab 13 Jahren.

Für wen?

Zielgruppe sind unbegleitete weibliche und männliche minderjährige Geflüchtete im Alter von 13 – 17 Jahren, die vor und während ihrer Flucht Opfer und Zeugen schwerer Menschenrechtsverletzungen (wie Gewalt, Unterdrückung, Ausbeutung und Verfolgung) geworden sein können.

Sie sind häufig traumatisiert und mit dem Verlust familiärer Bindungen und Unterstützung bedürfen sie eines besonderen Schutzes.

Ihre Lebenssituation ist gekennzeichnet durch:

  • Verlust der Eltern/Familienangehörigen
  • Abbruch ihres bestehenden kulturellen Lebenskontextes
  • Fluchttraumata und Gewalterfahrung
  • Unkenntnis der fremden Kultur, Lebensweise und Sprache verbunden mit einer Orientierungslosigkeit
  • Fehlen einer realistischen Lebensplanung verbunden mit einer Perspektivlosigkeit
  • Sorgen und Ängste wieder abgeschoben zu werden

 

Unbegleitete weibliche und männliche minderjährige Geflüchtete im Alter zwischen 13 und 17 Jahren, können zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgenommen werden. Sie stammen aus Staaten außerhalb der EU. Sie sind aus politischen, wirtschaftlichen, geschlechtsspezifischen, gesundheitlichen, religiösen oder sonstigen Gründen auf der Flucht.

Rechtliche Grundlagen

§ 42a/42 bzw. §27 in Verbindung mit 34 SGB VIII

Belegt werden kann dieses Angebot nur durch das Jugendamt Braunschweig, eine Belegung durch andere Landkreise und Kommunen ist nicht möglich.

Pädagogische Schwerpunkte

Vorrangiges Ziel bei unbegleiteten weiblichen und männlichen minderjährigen Geflüchteten ist die Unterstützung zur Orientierung und der Beginn einer Integration in einer meist für sie unbekannten Kultur- und Lebensweise unserer westlichen Gesellschaft. Die Inobhutnahme ist als Eingangsphase zu verstehen. In dieser etwa 4-wöchigen Phase wird unter anderem überprüft, ob der junge Mensch noch minderjährig und im Rahmen der Jugendhilfe weiterhin zu betreuen ist. In dieser Phase kann es auch zu einer Familienzusammenführung kommen oder der junge Mensch kann in andere Landkreise verteilt werden.

Während der Inobhutnahme ist für den jungen Menschen umfassend für das physische und psychische Wohl zu sorgen, er erhält Beratung zu seiner gegenwärtigen Lage und es werden Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufgezeigt.

Das Clearing bildet die 2. Phase der Aufnahme, in der Regel mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten.

Neben dem Schutz des jungen Menschen werden in dieser Phase seine individuelle Situation sowie die weiteren Perspektiven geklärt, wenn diese in der Inobhutnahmephase noch nicht geklärt werden konnten.

Weitere Informationen

In der Phase der Inobhutnahme sollen erste Schritte zur Integration des jungen Menschen unternommen werden:

  • Ankommen und Sicherung der materiellen Grundbedürfnisse

  • Schutzraum bieten

  • Unterstützung bei der Einhaltung einer Tagesstruktur

  • Gesundheitliche Statuserhebung

  • Gesundheitliche und medizinische Grundversorgung

  • Unterstützung und Begleitung bei allen behördlichen Vorgängen

  • Überprüfung des Bildungsstandes und schulischer Ausbildung

  • Unterstützung bei der Alltagsorientierung

  • Erste Orientierung zur Integration

Nachfolgend kann der junge Mensch in das Clearing übergeleitet werden. In dieser Phase sollen weitere Schritte zur Integration des jungen Menschen unternommen werden:

  • Weiterführende gesundheitliche und medizinische Versorgung

  • Unterstützung und Begleitung bei allen behördlichen Vorgängen

  • Qualifizierte Möglichkeiten des Spracherwerbs (VHS, Regelschulen) durch Anmeldung an einer schulischen Ausbildung

  • Verhaltensbeobachtung im sozialen Umfeld und Reflexion darüber

  • Ressourceneinschätzung

  • Einschätzung zum familiären Hintergrund

  • Ausbau der Alltagsorientierung

  • weiterführende Orientierung zur Integration mit Entwicklung eines sozialen Netzwerk

Kontakt

Bereichsleitung 
Lena Schubert
Staatl. anerk. Dipl. Sozialpäd. / Sozialarbeiterin

Tel. 0531 23632 – 21
Mobil 0151 17 22 44 73
l.schubert@remenhof.de

Haus am See
Michaela Nitschke
Gruppenleitung

Am Galggraben 5
38112 Braunschweig

Tel. 0531 70121330
hausamsee@remenhof.de